ESG /CRS-Standards
Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Jahr 2023
Die Idee der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist keine neue, sondern ein erster Entwurf wurde bereits am 21. April 2021 veröffentlicht. Läuft alles nach Plan, tritt sie also pünktlich zum 01. Januar 2024 in Kraft, womit sie bereits für das Geschäftsjahr 2023 gilt.
Selbst, wenn sich die Einführung verzögern sollte, sind sich Experten sicher, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt.
Betroffene Unternehmen sollten sich daher schon jetzt auf diese Änderung einstellen und ihre internen Prozesse anpassen.
Hierzu gehören
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden,
- Unternehmen mit einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro
- Unternehmen mit einem Umsatz von über 40 Millionen Euro
- Kapitalmarktorientierte KMUs, ausgenommen Kleinstunternehmen
In all diesen Fällen greifen verbindliche europäische Berichtsstandards, die auch ökologische sowie soziale Gesichtspunkte zukünftig stärker einbeziehen sollen.
Kurz zusammengefasst muss der Bericht die genaue Definition einer nachhaltigen Geschäftsstrategie und verbindlicher Nachhaltigkeitsziele, eine Untersuchung der eigenen Lieferkette im Hinblick auf die Einhaltung dieser Ziele, Rechenschaftslegung über die Ressourcennutzung oder die Darlegung von Geschäftsethik, Unternehmenskultur sowie der Diversitätspolitik nennen.